Skip to content

Hol Dir jetzt Deine Sailwithus-Crewwear und sichere Dir die besten Styles für Deinen Törn!

👉 Zum Crewshop

Keine Lust auf die Kälte? Komm mit Uns in die Wärme ab 890€. Die Kanaren warten auf Dich!

👉 Jetzt buchen

Verpass keine Törn-Updates, Insider-Tipps und exklusive Angebote mehr!

👉 Jetzt anmelden

ARB's

Allgemeine Reisebedingungen von sailwithus für die Teilnahme an einem Segeltörn

1.         Anwendungsbereich, Vertragsschluss

1.1. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Verträge über einen Segeltörn zwischen sailwithus GmbH als Reiseveranstalter ("sailwithus" / "Veranstalter") und der teilnehmenden Person (m/w/d, "TP"), bei welchen sailwithus zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zusammenstellt. Sie gelten nicht für die Buchung einer touristischen Einzelleistung, wie die eigenständige Yachtcharter, sondern nur für mitsegelnde Personen auf einem Segelboot mit einem von sailwithus eingesetzten Skipper.

1.2.   Mit der Anmeldung zum Segeltörn bietet die teilnehmende Person (m/w/d, "TP") sailwithus GmbH als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Beschreibung des jeweiligen Segeltörns auf der Website von sailwithus, www.sailwithus.com, und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Es wird der TP empfohlen, die Anmeldung elektronisch mit dem Online-Buchungsformular von sailwithus vorzunehmen, das korrekt auszufüllen ist. Minderjährige Teilnehmer können nur von ihren Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter angemeldet werden. Für die Vertragspflichten mitangemeldeter teilnehmender Personen haftet die TP wie für ihre eigenen, wenn sie diese Verpflichtung ausdrücklich und gesondert übernommen hat.

1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande und wird der TP mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als Anhang einer E-Mail) ausgehändigt (im Falle des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB in Papierform).

1.4. Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von sailwithus erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche "zahlungspflichtig buchen" gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung der TP ab, so liegt ein neues Angebot unter Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage und mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn die TP innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt oder die Anzahlung leistet.

1.6 Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung: Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, die TP kann bei einer Online-Buchung ihre abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 6.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

2.      Zahlungsbedingungen

2.1.  Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung über die Teilnahme am Segeltörn mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Prämien vermittelter Reiseversicherungen sind mit der Anzahlung zur Zahlung fällig. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reiseantritt von der TP geleistet und bei sailwithus auf dem Konto als Gutschrift eingegangen sein, wenn feststeht, dass der Segeltörn nicht mehr aus dem in Ziff. 7.1 genannten Grund abgesagt werden kann.

2.2. Leistet die TP auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht, ist sailwithus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die TP mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.1 orientieren, vorausgesetzt, die TP hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.

3.      Leistungen, Beginn und Ende des Segeltörns, Ausbildung und Prüfung

3.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen des Segeltörns ergeben sich aus der Beschreibung des jeweiligen Segeltörns auf der Internetseite www.sailwithus.com zum Buchungszeitpunkt der TP in Verbindung mit der entsprechenden Reisebestätigung an die TP. Reisevermittler sind von sailwithus nicht bevollmächtigt, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den mit der TP vereinbarten Inhalt des Reisevertrages über den Segeltörn abändern, die Leistungen erweitern oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

3.2 Beginn des Segeltörns ist jeweils am Samstagabend ab 18 Uhr. Ende des Segeltörns ist jeweils am Samstagmorgen um 9 Uhr. Die Yacht steht an Samstagen von 9 bis 18 Uhr wegen Service, Reinigung, Wartung sowie evtl. Schiffs-, Crew- und Skipperwechsel nicht zur Verfügung. Dies gilt auch bei mehrwöchigen Segeltörns.

3.3 Die Ausbildungen werden nach der Führerscheinvorschrift des DSV e.V. durchgeführt. Die Prüfungen werden von Prüfern des DSV e.V. und / oder DMYV e.V. abgenommen. Entsprechendes gilt für die Prüfungen zum amtlichen Sportbootführerschein See (SKS). Bei der ARC und bei Transatlantiksegeltörns werden keine Prüfungen und Ausbildungen angeboten.

4.      Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Der Veranstalter behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind (etwa Austausch des Start- und / oder Zielhafens aus Wetter- oder Sicherheitsgründen oder Gründen der Crewoptimierung, erforderliche Änderungen der Route und des Zeitplans, wenn dies aus Gründen der Sicherheit des Segelns erforderlich ist, bei Yachtwechsel aus Gründen der Crewoptimierung oder aus technischen Gründen). Die Erklärung der Änderungen kann auch durch den von sailwithus eingesetzten verantwortlichen Skipper erfolgen. Über die geänderten Leistungen erhält die TP eine elektronische Information, etwa per E-Mail, die die Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger dokumentiert. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie vor Reisebeginn erklärt werden.

4.2 Kann der Veranstalter die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben der TP, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann er der TP die entsprechende Leistungsänderung anbieten und verlangen, dass die TP innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Leistungsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Der Veranstalter kann der TP in seinem Angebot wahlweise auch die Teilnahme an einem Ersatzsegeltörn anbieten, über die er die TP nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

5.      Preis, Preisänderungen nach Vertragsschluss

5.1.   Der Preis des Segeltörns umfasst die in der Reisebestätigung aufgeführten Leistungen. Leistungen, die über die Bordkasse abgerechnet werden, wie etwa die tägliche Verpflegung, sind nicht im Preis enthalten; ihr Umfang richtet sich im Einzelnen nach der Vorentscheidung der Segelgruppe. Prüfungsgebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Vor dem ersten Ablegen der Yacht ist von der TP eine pro Person berechnete Selbstbeteiligung an der Kaution in Höhe von € 100,00 bei Einrumpfbooten und von € 200,00 bei Katamaranen, SKS Törns und Skippertrainings in bar beim Skipper zu entrichten, die der Regulierung von Schäden an der Yacht, die die TP gem. § 823 Abs. 1 BGB (mit-)verursacht hat, dient. Sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, wird der von der TP zu tragende Teil der Kaution (ggf. nach Abzug von Schadensbeträgen) spätestens 14 Tage nach Törnende zurückgezahlt.

5.2.   Der Veranstalter behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird der Veranstalter die TP umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung der TP nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Haben sich die unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert und führte dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter, so kann die TP die Erstattung des von ihm gezahlten Mehrbetrages, von dem der Veranstalter tatsächliche entstandene Verwaltungsausgaben abziehen darf, verlangen.

5.3.   Übersteigt die in Ziff. 5.2 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Veranstalter sie nicht einseitig vornehmen, kann aber der TP eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass sie innerhalb einer vom Veranstalter bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach dem Ablauf der Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. Der Veranstalter kann der TP in seinem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einem Ersatzsegeltörn anbieten, über die er die TP nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.

6.      Rücktritt der teilnehmenden Person, Umbuchungen, Ersatzpersonen

6.1.   Die TP kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Text- oder Schriftform zu erklären. Tritt die TP zurück, kann sailwithus eine angemessene Entschädigung verlangen, die sich pauschaliert nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu er-wartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwarten-den Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises wie folgt bestimmt:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%,
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%,
ab dem 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt 50%,
ab dem 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%,
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt
und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Der TP ist es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.

6.2. Der Veranstalter behält sich vor, anstatt der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall nachweisen, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Er wird die geforderte Entschädigung sodann unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret beziffern und belegen.

6.3.   Ein rechtlicher Anspruch der TP auf Umbuchungen (z. B. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Segeltörns) nach Vertragsabschluss besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich, kann der Veranstalter ein Umbuchungsentgelt von € 50,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß 6.1 und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Die TP kann jederzeit nachweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden als die genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Die Regelung von Ziff. 6.2 ist dann nicht anzuwenden, wenn die Umbuchung etwa erforderlich ist, weil der Veranstalter der TP keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 1-3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

6.4 Sollte die TP die Reise nicht antreten können, kann sie innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Ein solches ist insbesondere, dass der Dritte dasselbe Geschlecht (w/m/d) wie die TP aufweist, damit die gefundene Kabinenaufteilung weiterhin gewahrt werden kann. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und die TP dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Veranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat der TP einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

7.      Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. Der Veranstalter kann wegen Nichterreichens der zur Reise angegebenen Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist vom Veranstalter bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber der TP zu erklären.

7.2. Der Veranstalter kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

8.      Haftung des Veranstalters, Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und TP auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

9.      Obliegenheiten der teilnehmenden Person, Mängelanzeige, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung der teilnehmenden Person, Nichtinanspruchnahme von Leistungen

9.1. Die TP hat auftretende Mängel unverzüglich unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer / E-Mail bei sailwithus anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist die TP nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

9.2. Verlangt die TP Abhilfe, hat der Veranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Der Veranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann der Veranstalter die Beseitigung des Mangels nach Satz 2 verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat der Veranstalter Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.

9.3. Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann die TP den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine ihm von der TP bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Veranstalter hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

9.4 Der Skipper ist nicht berechtigt, Ansprüche der TP mit Wirkung gegen den Veranstalter anzuerkennen.

9.5 Bei auftretenden Mängeln ist die TP verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9.6 Nimmt die TP einzelne Reiseleistungen, die der Veranstalter ihr ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich von ihr zu vertreten oder ihr zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

9.7 Wird die Erbringung der Leistung sailwithus i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil die TP wegen Krankheit oder Gebrechen, wegen fehlender physischer oder psychischer Eignung, oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist, so ist der Anspruch der TP auf Leistung ausgeschlossen. In diesen Fällen stimmt die TP schon jetzt zu, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, der die Reisefähigkeit prüft und ggf. eine für beide Parteien verbindlich geltende Reiseunfähigkeit feststellt.

9.8 Jede TP ist für ihr rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In, etwaige gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen. Bei der Buchung des Rückflugs sollte die TP ausreichende Zeitreserven von mindestens sechs Stunden zwischen dem Ende des Segeltörns und dem Rückflug, abhängig vom Abflugort einplanen.

10.      Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens der TP

10.1. sailwithus kann den Vertrag mit der TP ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die TP trotz einer entsprechenden Abmahnung von sailwithus nachhaltig stört oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihr unzumutbar ist, oder die TP sich sonst stark vertragswidrig verhält. Dies ist insbesondere bei festgestelltem Drogenkonsum oder übermäßigem Alkoholkonsum der TP der Fall oder wenn die TP den Anweisungen des Skippers in seglerischer, seemännischer oder navigatorischer Hinsicht nicht nachkommt, oder sonst durch ihr Verhalten die Durchführung des Segeltörns gefährdet, stört oder die körperliche Unversehrtheit anderer Teilnehmer und Teilnehmerinnen gefährdet.

10.2. Dabei behält sailwithus den Anspruch auf den gezahlten Aufenthalts- oder Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer oder die Störerin selbst.

11.      Pass- und Visaerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Der Veranstalter informiert die TP über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

12. Datenschutz und Widerspruchsrechte der teilnehmenden Person

sailwithus verpflichtet sich, personenbezogene Daten auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und transparent, sowie unter Beachtung der geltenden Regelungen des Datenschutzes, insbesondere des BDSG und der DSGVO, zu verarbeiten. sailwithus verweist zu diesem Punkt auf die jeweils gültige Datenschutzerklärung unter diesem Link sowie die ggf. gesondert zur Verfügung gestellten Erklärungen.

12.1 Über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert der Veranstalter die TP in der Datenschutzerklärung auf der Website und im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen oder die sie identifizierbar machen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung der TP nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Die TP hat jederzeit die Möglichkeit, ihre gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten der TP auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die TP das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Die TP kann unter der Adresse info@swu.pixelriver.de mit einer E-Mail von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder den Veranstalter unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

12.2 Mit einer Nachricht an info@swu.pixelriver.de kann die TP auch der Nutzung oder Verarbeitung ihrer Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13.    Schlussbestimmungen

13.1. Auf den Reisevertrag zwischen der TP und dem Veranstalter wird ausschließlich deutsches Recht angewandt. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Soweit die TP Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters vereinbart.

13.2. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die die TP unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Der Veranstalter nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Reiseveranstalter: sailwithus GmbH, Geschäftsführer Carl Grubert, Gagernstr. 8, 60385 Frankfurt a. M., Telefon 069 – 902 33 957; E-Mail: info@swu.pixelriver.de, USt-ID-Nr. DE 325945612; Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung; Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: AXA Colonia, Colonia-Allee 10-20 51067 Köln, Tel. 0800 3203205, E-Mail: service@axa.de. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Geltungsbereich: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt.

DISCLAIMER

1. Haftungsbeschränkung

Die Webseite wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt dennoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte und Informationen. Die Nutzung der Webseiteninhalte erfolgt auf eigene Gefahr. Allein durch die Nutzung der Website kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande.

2. Verlinkungen

Die Webseite enthält Verlinkungen zu anderen Webseiten ("externe Links"). Diese Webseiten unterliegen der Haftung der jeweiligen Seitenbetreiber. Bei Verknüpfung der externen Links waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Auf die aktuelle und künftige Gestaltung der verlinkten Seiten hat der Anbieter keinen Einfluss. Die permanente Überprüfung der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen werden die betroffenen externen Links unverzüglich gelöscht.

3. Urheberrecht / Leistungsschutzrecht

Die auf dieser Webseite durch den Anbieter veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht. Alle vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt vor allem für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Dabei sind Inhalte und Rechte Dritter als solche gekennzeichnet. Das unerlaubte Kopieren der Webseiteninhalte oder der kompletten Webseite ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

Diese Website darf ohne schriftliche Erlaubnis nicht durch Dritte in Frames oder iFrames dargestellt werden.

4. Google Anaytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten außerhalb von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

5. Datenschutz

Mit dem Besuch dieser Webseite können Informationen über den Zugriff gespeichert werden. Diese Daten wie Uhrzeit, Datum und die betrachtete Seite gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Dies werden nur aus statistischen Zwecken erfasst. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken, erfolgt nicht.

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

Die Verwendung der Kontaktdaten des Impressums zur gewerblichen Werbung ist ausdrücklich nicht erwünscht, es sei denn der Anbieter hatte zuvor seine schriftliche Einwilligung erteilt oder es besteht bereits eine Geschäftsbeziehung. Der Anbieter und alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten.

Frequently Asked Questions

An Bord

Gibt es Flottillen?

Antwort:

Jede Crew plant ihre Route individuell. Da oft mehrere Yachten parallel unterwegs sind, kann man sich zu Flottillen zusammenschließen. Skipper*innen koordinieren das vor Ort.

Wie viele Seemeilen segelt man in einer Woche?

YouTube:

Welche Kundensprache spielt eine Rolle?

Antwort:

Hauptsächlich deutschsprachige Gäste. Bei internationalen Crews wird auf Englisch kommuniziert.

Wer ist mein Skipper / meine Skipperin?

Antwort:

Engagierte, erfahrene Skipper*innen, meist im ähnlichen Alter wie die Mitsegelnden. Erfahrung und Persönlichkeit stehen im Vordergrund.

Welcher Service wird inklusive angeboten?

Antwort:

Bettwäsche, Handtücher, Gasnutzung, Batterie, Außenborder.

Wo übernachtet eigentlich der Skipper?

Antwort:

Normalerweise in einer Kabine. Manchmal im Salon oder Cockpit, je nach Yacht.

Ist die Yacht mit ausreichendem Sicherheitsequipment ausgestattet?

Antwort:

Ja. Rettungswesten, Seenotsignale, Lifebelts, Leuchtbojen. Manche Yachten zusätzlich mit Rettungsinsel und EPIRB.

Verfügt der Skipper über ausreichende Qualifikationen?

Antwort:

Ja. Alle Skipper*innen haben die notwendigen Segel- und Funkscheine und erfüllen interne Auswahlkriterien.

Wird den Reisenden am Ende eine Seemeilenbestätigung ausgegeben?

Antwort:

Ja. Der Skipper kann Meilen ins Meilenbuch eintragen oder einen offiziellen Nachweis ausstellen.

Ich bin Veganer*in, ist das ein Problem?

Antwort:

Nein. Die Crew entscheidet selbst, was gekocht wird, und nimmt Rücksicht.

Welcher Kabine werde ich zugewiesen?

Antwort:

Kabinen werden am ersten Tag verteilt. Geschlechtertrennung üblich. Wünsche (z. B. bestimmte Person, kein anderes Geschlecht) können bei der Buchung angegeben werden.

Wie ist die Crewzusammensetzung in meiner gewünschten Woche?

Antwort:

Abhängig von der Buchungslage. Man kann jederzeit nachfragen, wie Alter/Geschlechterverteilung aktuell aussieht.

Welche Reviere sind für erfahrene Segler spannend?

Antwort:

Kykladen (stärkere Winde) und die Kanaren (anspruchsvolle Bedingungen, beeindruckende Natur).

Welches Revier eignet sich am besten für Anfänger?

Antwort:

Die kroatische Adria und der Peloponnes – kurze Distanzen, geschützte Gewässer, viele sichere Häfen. Auch Mallorca und Sardinien sind geeignet.

Was ist ein sailwithus Skippertraining?

Antwort:

Ein intensiver Trainingstörn, bei dem du lernst, eine Yacht sicher zu führen. Fokus auf Manöver, Navigation, Wetterkunde und Sicherheit.

Was ist ein Studenten-Törn?

Antwort:

Ein preisgünstiger Segeltörn speziell für Studierende/Auszubildende mit Segeln, Gemeinschaft und Entspannung.

Wie viele Personen können an einem Privattörn teilnehmen?

Antwort:

Je nach Yachtgröße 6–12 Schlafplätze (3–6 Kabinen). Für den Skipper sollte ein Platz eingeplant werden. Empfehlenswert: 5–11 Personen.

Was ist ein sailwithus Privattörn?

Antwort:

Eine Yacht exklusiv für deine Gruppe. Route, Aktivitäten und Verpflegung werden individuell geplant.

Was ist der sailwithus Green Ahoi Törn?

Antwort:

Fokus auf Nachhaltigkeit: Beach Clean Ups, plastikfreie Produkte, Müllvermeidung, umweltbewusstes Verhalten. Zusätzlich wird natürlich normal gesegelt.

Brauche ich Vorkenntnisse für den SKS-Törn?

Antwort:

Ja. Du brauchst den SBF-See und etwa 300 Seemeilen Erfahrung.

Was ist ein SKS-Törn?

Antwort:

Ein Ausbildungstörn zur Vorbereitung auf die praktische SKS-Prüfung, die am Ende der Woche direkt abgelegt werden kann.

Lerninhalte:

– Technische Einweisung (Gasanlage, Elektrik, Motor)

– An- und Ablegen, Hafenmanöver

– Aufstoppen, Drehen auf engem Raum

– Navigation, Seezeichen, terrestrische/elektronische Ortsbestimmung

– Wetterkunde

– Segelmanöver (Amwind, Halbwind, Raumwind; Wenden, Halsen)

– Boje-über-Bord unter Motor und Segel

– Knoten und Leinenarbeit

Welche Ausrüstung brauche ich für den Yogatörn?

Antwort:

Bequeme Kleidung und ggf. eigene Yoga-Ausrüstung.

Muss ich Vorkenntnisse im Yoga haben?

Antwort:

Nein. Für Anfänger und Fortgeschrittene geeignet. Die Einheiten werden angepasst.

Was ist der sailwithus Yogatörn?

Antwort:

Eine Kombination aus Segelabenteuer und täglichen Yoga-/Entspannungseinheiten mit Yogalehrer*in.

Wie kann ich euren sailwithus Newsletter abonnieren?

Antwort:

Ganz unten auf der Website https://swu.pixelriver.de/ – "Abonniere unseren Newsletter".

Ist an Bord der Konsum von Alkohol erlaubt?

Antwort:

Während des Segelns nicht, da volle Aufmerksamkeit nötig ist. Vor Anker oder im Hafen ist moderater Alkoholkonsum erlaubt.

Gibt es WLAN an Bord und wie sieht es mit der Handyverbindung aus?

Antwort:

Standardmäßig kein WLAN an Bord. In Küstennähe meist gute Handyverbindung, in abgelegenen Buchten kann Empfang fehlen. WLAN kann bei manchen Törns optional zugebucht werden.

Ist es möglich, meine eigene Unterwasserausrüstung mitzubringen?

Antwort:

Schnorchelausrüstung kann mitgebracht werden. Für Tauch- oder Kitematerial ist kein Platz – bitte vorher absprechen.

Darf ich an Bord rauchen?

Antwort:

Rauchen ist nur an Deck erlaubt. Idealerweise auf der Lee-Seite, damit der Rauch nicht zu anderen Gästen weht. Rücksichtnahme ist wichtig.

Was passiert, wenn während der Segelreise Reparaturen an der Yacht notwendig werden?

Antwort:

Örtliche Vercharterer sind im Notfall schnell vor Ort. Da die Boote stark beansprucht werden, kann es zu Wartezeiten kommen, die man für Ausflüge oder Strandzeit nutzen kann.

Wird eigentlich auch nachts gesegelt?

Antwort:

Wir segeln in der Regel nur tagsüber. Mit dem Skipper kann aber eine Fahrt zum Sonnenaufgang abgesprochen werden.

Wie oft geht man eigentlich von Bord?

Antwort:

Das hängt von euren Wünschen ab. Ihr entscheidet zusammen (abhängig vom Wetter) über die Route. Ihr könnt autark in Buchten übernachten oder häufiger Häfen anlaufen. Mit dem Dinghy könnt ihr auch in Buchten jederzeit an Land fahren.

Ist es erforderlich, den Skipper mitzuverpflegen?

Antwort:

Ja. Der Skipper wird an Bord und im Restaurant von der Crew mitverpflegt.

Ich habe eine Allergie oder Lebensmittelunverträglichkeit, werde ich berücksichtigt?

Antwort:

Ja. Jeder kann selbst entscheiden, welche Lebensmittel er mitbringt oder isst. Eine Vorab-Absprache in der Gruppe ist sinnvoll. Generell wird gemeinsam eingekauft und gekocht.

Gibt es Duschen und Toiletten an Bord?

Antwort:

Ja. Auf jeder Yacht gibt es mindestens zwei Nasszellen mit Toilette, Waschbecken und Dusche. Die Ausstattung ist zweckmäßig und eher eng. Da Wasser ein knappes Gut ist, sind tägliche lange Duschen nicht möglich. In Häfen können die Wassertanks aufgefüllt werden und es gibt dort meist komfortable Sanitäranlagen.

Ist die Segelroute vorher schon festgelegt?

Antwort:

Nein. Die Route ist flexibel und richtet sich nach Wind, Wetter und euren Wünschen. Verhältnis von Schwimmen zu Landaktivitäten ist individuell anpassbar. Wenn mehrere Boote gemeinsam unterwegs sind, kann zusammen gesegelt werden, sofern alle einverstanden sind.

Wie oft sind wir an Land?

Antwort:

Das hängt von euren Wünschen ab. Die Route wird flexibel geplant. Manche Nächte verbringt ihr in Buchten (mit Dinghy erreichbar), andere in Häfen. Ihr könnt Restaurants besuchen, einkaufen oder Orte erkunden.

Was ist eine Kautionsversicherung und wozu dient sie?

Antwort:

Die Yacht ist vollkaskoversichert, aber mit Selbstbehalt in Höhe der Kaution. Die Kautionsversicherung deckt diesen Selbstbehalt ab, sodass keine Kaution hinterlegt werden muss.

Ist es eigentlich ein Problem, dass ich nicht kochen kann?

Antwort:

Nein. Du kannst andere Aufgaben übernehmen, z. B. Einkauf oder Abwasch.

Kann ich meinen Hund mit an Bord nehmen?

Antwort:

Ja, grundsätzlich möglich. Es fallen 200–300 € Reinigungskosten an. Manche Vercharterer verlangen Hundeschuhe zum Schutz des Decks. Bitte vorher Bescheid geben.

Was wird an Bord gekocht?

Antwort:

Mit Herd, Backofen und Kühlschrank ist Kochen problemlos möglich. Gekocht wird in kleinen Teams, die sich abwechseln. Die Crew entscheidet gemeinsam über Mahlzeiten. In Häfen kann man einkaufen oder Restaurants besuchen. Skipper geben gern Restauranttipps.

Gibt es Strom oder Steckdosen an Bord?

Antwort:

230V-Steckdosen funktionieren nur im Hafen bei Landstrom, meist im Salon oder ggf. in Kabinen.

Eine 12V-Steckdose am Kartentisch funktioniert immer.

Manche Yachten haben zusätzlich 12V-USB-Ports, aber nicht verlässlich.

Wer Geräte wie CPAP nutzt, sollte ein langes 12V-Kabel mitbringen.

Gibt es ein SUP an Bord?

Antwort:

Extras wie Grill oder SUP können zusätzlich gebucht werden. Eine Übersicht gibt es in den Stammdaten oder auf Anfrage.

Wie sieht das Arbeitspensum an Bord aus?

Antwort:

Alle Crewmitglieder helfen aktiv mit. Am ersten Tag fallen Einweisung, Kennenlernen und Einkauf an. Während des Törns sollten alle bereit sein bei Segelmanövern, Steuern, Reinigen, Einkaufen, Kochen sowie beim An- und Ablegen mitzuhelfen. Die Zusammenarbeit macht meist viel Spaß.

Wie sieht ein gewöhnlicher Segeltag aus?

Antwort:

Start meist gegen 10 Uhr nach dem Frühstück. Nach dem Klarieren des Schiffs segelt ihr 2–3 Stunden in eine schöne Bucht für einen Badestopp. Danach weitere 2–3 Stunden in die nächste Bucht oder einen Hafen. Die Tagesgestaltung ist flexibel – auch segelfreie Tage oder Landausflüge sind möglich.

Buchung

Bietet ihr auch Gutscheine an?

Antwort:

Ja. Gutscheine sind online erhältlich.

Link: https://swu.pixelriver.de/gut-zu-wissen/gutscheine/

Wann muss ich meine Reise bezahlen? / Zahlungsbedingungen

Antwort:

Anzahlung sofort, Restzahlung 4 Wochen vor Abreise. Üblich: 25% Anzahlung.

Gibt es Törns auf Katamaranen?

Antwort:

Ja. Sowohl Youngline als auch Forever Young bieten Katamarane. Auch über Private Yacht buchbar.

Wie viele Familien sind durchschnittlich auf einer Yacht?

Antwort:

Je nach Yachtgröße 2–4 Familien.

Gibt es eine Mindestteilnehmerzahl bei den Törns?

Antwort:

– Mittelmeer: 4 Personen

– Familien: 5 Personen

– Übersee: 6 Personen

Wann wird eine Reise abgesagt bzw. findet nicht statt?

Antwort:

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 28 Tage vor Reisebeginn (laut ARB).

Dürfen Kinder mit auf den Segeltörn?

Antwort:

Ja. Es gibt spezielle Familiensegeltörns für Kinder und Jugendliche (2–17 Jahre).

Wie sieht es mit Datenschutz aus?

Antwort:

Unsere Datenschutzrichtlinien entsprechen der DSGVO. Keine Weitergabe an Dritte. Nutzung ausschließlich für interne Zwecke und Reiseabwicklung.

Ab wann ist der Törn gesichert?

Antwort:

– Mittelmeer: 4 Personen

– Familientörns / Mitsegel-Katamaran: 5 Personen

– Übersee: 5–6 Personen

Werde ich informiert, falls eine Reise abgesagt wird?

Antwort:

Ja. Spätestens 28 Tage vor Törnbeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde.

Welche Bedingungen sollte ich bei der Stornierung beachten?

Antwort:

Du kannst jederzeit stornieren. Die Stornierungsgebühren findest du in den AGBs.

Wie gehe ich am besten bei einer Reklamation vor?

Antwort:

Wenn du nicht vollständig zufrieden warst, sende bitte eine E-Mail an info@swu.pixelriver.de.

Wann bekomme ich meine Reisedokumente?

Antwort:

Am 42. Tag, am 21. Tag sowie in der Woche vor deinem Törn per E-Mail.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es für mich?

Antwort:

Die Zahlung des Törnbetrags ist via Überweisung möglich.

Kann ich den Flug auch über sailwithus buchen?

Antwort:

Nein, wir vermitteln keine Flüge, leisten aber Unterstützung bei der Suche.

Muss die Reiseversicherung schon bei der Buchung abgeschlossen werden oder auch später möglich?

Antwort:

Nein. Bei HanseMerkur kann eine Reiserücktrittsversicherung bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Ist eine Reservierung möglich?

Antwort:

Ja. Termine, die in 6 Wochen oder später starten: 1–3 Tage reservierbar. 3 Monate vorher: bis 1 Woche. Hochsaison: 1–2 Tage. Reservierung per Anruf oder E-Mail.

Was ist alles im Angebotspreis enthalten?

Antwort:

– 7 Nächte auf einer Segelyacht

– Deutschsprachige/r Skipper/in

– Voll ausgestattete Küche (Gasherd + Backofen)

– 1 Handtuch pro Person

– Bettwäsche

– Dinghi mit Außenborder

– Navigationsmittel

– Endreinigung

– Sicherungsschein

– Insolvenzversicherung (R+V)

– Seemeilenbestätigung

Zubuchbar: Early Check-in, Grill, SUP

Nicht enthalten: An-/Abreise, Bordkasse, Versicherungen

Was ist die Bordkasse?

Antwort:

Die Bordkasse ist die Gruppenkasse für Lebensmittel, Hafengebühren, Sprit, Ausflüge etc. Jedes Crewmitglied zahlt am Anfang des Törns je nach Revier ca. 200–300 € ein. Ein Crewmitglied verwaltet das Geld. Am Ende wird Restgeld zurückgezahlt. Tipp: App "Splitwise".

Nach Seemannsbrauch wird die Verpflegung des Skippers ebenfalls über die Bordkasse bezahlt.

Was kostet der Törn und welche Kosten kommen vor Ort auf mich zu?

Antwort:

Die Törnpreise findest du im Buchungsformular. Vor Ort kommen ca. 250–350 € Bordkasse für Lebensmittel, Hafengebühren, Diesel etc. hinzu. Der Skipper wird immer mit verpflegt.

Kann man sich auch alleine anmelden?

Antwort:

Ja, du kannst dich auch alleine anmelden. Unsere Törns sind für Alleinreisende, Pärchen oder kleinere Gruppen buchbar. Gerne unterstützen wir dich dabei.

Buche ich zuerst meine Segelreise oder meine Anreise?

Antwort:

Wir empfehlen dir, gleichzeitig nach einer passenden Anreise zu suchen (vor allem Flüge). Hast du eine gute Kombination gefunden, kannst du auf Anfrage eine Reservierung für einige Tage einrichten lassen. Wir unterstützen dich gerne bei der Flugsuche.

Wie melde ich mich für einen Segeltörn an?

Antwort:

Wenn du dich für eine Segelreise entschieden hast, stellst du online eine verbindliche Buchungsanfrage an uns. Wir prüfen diese und schicken dir danach die Törnbestätigung mit Rechnung zu. Sobald du eine Buchungsanfrage geschickt hast, bist du zunächst fest für den Törn eingeplant.

Kann ich eine Kabine für mich alleine buchen?

Antwort:

Es ist grundsätzlich möglich, eine Einzelkabine zu buchen. Diese ist mit Mehrkosten verbunden (90% eines doppelten Törnpreises).

Vorbereitung

Welche Versicherungen sind nützlich?

Antwort:

Versicherungen sind nicht zwingend notwendig, aber empfehlenswert sind:

– Reiserücktrittsversicherung

– Auslandskrankenversicherung

– Unfallversicherung

– Haftpflichtversicherung

Ist nachhaltiges Reisen möglich?

Antwort:

Ja.

Einige Segelreviere sind per Bahn, Fähre oder Fernbus erreichbar.

Beispiele: Ostsee, Sardinien, Frankreich, Kroatien.

Wie kommt man vom Flughafen zur Marina?

Antwort:

Alle Anreiseinformationen gibt es per Mail sowie hier:

https://swu.pixelriver.de/gut-zu-wissen/anreiseinformationen/

Wie soll ich denn am besten meine Reisetasche oder Koffer packen?

Antwort:

Tipps zum Packen findest du hier:

https://swu.pixelriver.de/gut-zu-wissen/packliste/

Benötige ich einen Reisepass oder Personalausweis?

Antwort:

Das hängt vom Revier ab.

In den meisten Revieren reicht ein Personalausweis.

In Überseerevieren (Thailand, Karibik, Seychellen etc.) ist ein Reisepass notwendig.

Empfehlung: Aktuelle Hinweise beim Auswärtigen Amt prüfen.

Gibt es Bettwäsche, Kopfkissen und Handtücher an Bord?

Antwort:

Ja. Ihr bekommt Bettwäsche und ein Handtuch gestellt.

Bringt aber ein weiteres Handtuch selbst mit.

Ein Strandtuch ist nicht notwendig – man springt direkt ins Meer.

Welches Gepäckstück eignet sich am besten?

Antwort:

Am besten eignet sich eine Sporttasche oder ein Wanderrucksack.

Bitte keinen Hartschalenkoffer mitbringen – dafür gibt es keinen Stauraum und er steht ständig im Weg.

Empfehlung: Packliste auf der Website.

YouTube:

– https://www.youtube.com/embed/5dPxMRSR9OM

– https://www.youtube.com/embed/JGboVfN5hVQ

Ab wann kann ich abreisen?

Antwort:

Die Yacht kehrt am Freitag zwischen 15 und 18 Uhr in den Ausgangshafen zurück.

Die letzte Nacht wird auf der Yacht verbracht.

Am Samstag gegen 9 Uhr wird die Yacht verlassen.

Eine Abreise in diesem Zeitfenster ist möglich.

Wann trifft sich die Crew und kann ich außerhalb der empfohlenen Anreisezeit kommen?

Antwort:

Die Crew trifft sich normalerweise zwischen 14 und 16 Uhr in der Marina oder einem nahegelegenen Café.

Ab etwa 17 Uhr kann der Skipper auf die Yacht und die Übergabe durchführen. Währenddessen geht die Crew einkaufen.

Spätere Anreise ist in Ausnahmefällen nach Absprache möglich.

Der Samstag ist ein Organisationstag – ausgelaufen wird meist erst am Sonntag nach der Sicherheitseinweisung.

Werde ich meine Mitsegler*innen vor der Abreise kennenlernen?

Antwort:

Ja. In der Woche vor deinem Törn wird eine Whatsapp-Gruppe erstellt. Dort könnt ihr euch über Anreise und Organisation austauschen.

Wie geht es nach der Törnbuchung weiter?

Antwort:

Nach deiner Buchung erhältst du in regelmäßigen Abständen weitere Informationen per Mail. Dazu gehören Tipps zum Packen, Hinweise zur Essensplanung etc.

Etwa eine Woche vor Törnbeginn erstellen wir eine Whatsapp-Gruppe, in der ihr euch als Crew und den Skipper kennenlernen könnt.

Ca. 5 Tage vor Törnbeginn erhältst du die finalen Anreiseinformationen inklusive Hafenplan und Liegeplatz.

Und dann heißt es: Leinen los!

Frequently Asked Questions